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Tonio Walter Kleine Stilkunde Für Juristen

Südliche Münchner Str 10 Grünwald
Sat, 06 Jul 2024 07:09:54 +0000
Zum anderen einen individuellen Ausdruck. Und nicht zuletzt den Leser, für den er schreibt. Lektüretipps: Tonio Walter: "Kleine Stilkunde für Juristen", C. H. Beck, 296 Seiten Michael Schmuck: "Deutsch für Juristen: Vom Schwulst zur klaren Formulierung", Verlag Dr. Otto Schmidt, 120 Seiten Monika Hoffmann: "Deutsch fürs Jurastudium: In 10 Lektionen zum Erfolg", UTB GmbH, 173 Seiten Der Autor Alexander Rupflin ist Jurist, Autor und freier Journalist.
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Kleine Stilkunde Für Juristen

Walter, Tonio, Kleine Stilkunde fr Juristen, 2. Aufl. Beck, Mnchen 2009. XVI, 276 S. Besprochen von Gerhard Kbler. Tonio, Kleine Rhetorikschule fr Juristen. Beck, Mnchen 2009. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Kbler. Der in Hamburg 1971 geborene, nach dem Studium in Bonn und Freiburg im Breisgau bei Klaus Tiedemann ttige, auf Grund einer Arbeit ber Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland 1999 promovierte, 2004 mit einer Untersuchung zur allgemeinen Lehre vom Verbrechen und der Lehre vom Irrtum de lege lata und de lege ferenda habilitierte, 2006 nach Regensburg berufene Verfasser sah die Juristen bereits 2002 von der Sprachgemeinschaft aufgegeben. Zu dieser Erkenntnis fhrte ihn eine Laune des Augenblicks, in der er sich einen alten Stilduden mit einer Einleitung vom deutschen Stil Ludwig Reiners kaufte. Da er aus der Lektre die Einsicht gewann, es bisher so nicht gesehen zu haben, verffentlichte er 2002 einen Leitfaden, der lebendig, kurz und ntzlich sein sollte.

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Obwohl er danach als erste Reaktion die Zuschrift eines Lesers mit den Worten ich habe selten ein so langweiliges Buch gelesen und es daher einem Freund geschenkt, dem es als Regaldekoration gewiss gute Dienste leistet erhielt, fanden sich sogar einige Kufer mehr als seine Reihe wohlwollender Rezensenten, so dass er sich sieben Jahre nach der ersten Auflage zu einer Auffrischung entschloss. Bei ihr ging er sehr behutsam vor. so dass er neben Neuzugngen und wenigen Streichungen im berblick ber das Schrifttum und neben rein Kosmetischem nur einige Beispiele ergnzte und nderungen der Gesetze bercksichtigte. In seiner Einleitung erklrt der Verfasser, was dieses Buch will, wie es angelegt ist und welches Schrifttum es zu seiner Thematik (einschlielich der Stilppste) gibt. Danach behandelt er den Stil, die Sprache und das Deutsche, Stilregeln, Stilmittel, Stilfragen sowie Stilsnden und fgt ein Textbeispiel, einen Schluss und zwei Anhnge an. Verstndlich und unterhaltsam kann der Verfasser so seine Leser zu der Einsicht fhren, dass sie nicht alles bisher schon so gesehen haben wie er und dass sie sich strker als zuvor darum bemhen sollten, verstndlich zu schreiben, ohne langweilig zu sein.

Deutlich besser funktioniert das seiner Auffassung nach in der Schweiz. Dort scheinen die Sprachexperten der verwaltungsinternen Redaktionskommission (VIRK) aktiver am Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu sein. Zumindest gelten die Gesetze dort als um einiges verständlicher als hierzulande. In der deutschen Sprache ist es also durchaus möglich, Gesetze klarer zu formulieren. Noch einfacher wäre es allerdings, wenn die Juristen allgemein die Dinge in ihrer Fachsprache so beschreiben würden, dass sie der Leser auch begreifen kann. Was hilft einem Jurastudenten das dickste Lehrbuch, wenn ihm schon die Satzkonstruktionen zu schwer wiegen – und nicht erst die juristischen Probleme? Und was ist die schönste Argumentationskette wert, wenn der Leser sich darin schlicht verliert? Dass auch junge Juristen heute noch schreiben wie die vom Latein begeisterten Vorfahren aus dem 18. Jahrhundert, liegt Walters Einschätzung nach vor allem an einer Nachahmungsleidenschaft: "Das liegt daran, dass die Jungen es so machen, wie sie es bei den Alten sehen.