Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba, E-Mail: zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden. " Die ERV informiert Sie hierzu wie folgt: Nach Auskunft der kubanischen Botschaft werden private Reisekranken-Versicherungen aller europäischen Versicherungsunternehmen, die für Kuba gelten und den Reisezeitraum abdecken, anerkannt. Einer besonderen Akkreditierung bedarf es nicht. Damit werden auch die Reisekranken-Versicherungen der ERGO Reiseversicherung AG mit dem Geltungsbereich "weltweit" im Sinne der neuen gesetzlichen Vorschriften bei der Einreise nach Kuba anerkannt.
Bei einer Reise nach Kuba ist eine Reiseversicherung nicht nur ratsam, sondern bei der Einreise auch verpflichtend vorgeschrieben.
Alle Kunden, die eine Reisekrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung besitzen und nach Kuba reisen, können eine Bestätigung über den Versicherungsschutz in spanischer Sprache unter Angabe von Name, Adresse, Versicherungsnummer und Reisezeitraum unter oder telefonisch unter +49 89 4166 –1766 (Montag bis Freitag 8–19, Samstag 9–13 Uhr) anfordern.