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Der Arbeitgeber kann im Fall eines Diebstahls kündigen. Aber kann er beim kleinsten Vorfall bereits fristlos kündigen? Diebstahl im altenheim recht video. Ist nicht bereits eine ordentliche Kündigung oder in manchen Fällen vielleicht sogar eine Abmahnung ausreichend, um den "Dieb" zu bestrafen? Die fristlose Kündigung ist nach § 626 BGB das allerletzte und härteste Mittel (ultima ratio) des Arbeitgebers, um ein Vertragsverhältnis aufzulösen. Demzufolge hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Interessenabwägung stattzufinden, in der alle Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls geprüft werden müssen. Der Arbeitgeber muss beurteilen, ob ihm trotz des Verstoßes des Arbeitnehmers nicht doch zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis durch Ausspruch einer ordentlichen Kündigung, und damit unter Wahrung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen, zu beenden. Hierzu muss der Arbeitgeber berücksichtigen, wie massiv der Verstoß des Arbeitnehmers ist, wie lange der Arbeitnehmer schon (ohne Beanstandungen) für den Arbeitgeber tätig ist, welche sozialen Verpflichtungen der Arbeitnehmer hat etc.
Wir machen uns deshalb nicht die Meinung der jeweiligen Verfasser zu eigen.