Die Bereitstellung von Fußschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt dann eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG dar. Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 ArbSchG den Beschäftigten nicht auferlegt werden dürfen, müssen auch solche Schuhe als PSA vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Schuhe (als Fußschutz) beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc. ). In den anderen Fällen müssen sich Pflegekräfte um ihre Arbeitsschuhe selbst kümmern. Die Kostenübernahme für Arbeitsschuhe durch den Arbeitgeber könnte aber arbeitsvertraglich, tarif- oder einzelvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Beschäftigten geregelt sein. Auch Anteilsregelungen sind denkbar. Krankenhaus schuhe vorschrift in europe. Hinweise für sichere Arbeitsschuhe gibt auch die BGW auf dem Branchenportal Pflege. Im Anhang 2 der DGUV Regel 112-191 finden sich unter Ziffer 5 Aussagen zur Kostenübernahme, den Rechtsgrundlagen und den verschiedenen möglichen Kostenträgern (mit Angabe der Adressen) bei notwendigem orthopädischen Fußschutz.
Hygieneförderprogramm Um die Krankenhäuser bei der Erfüllung der Anforderungen an die Ausstattung mit Hygienefachpersonal zu unterstützen, wurde im Jahr 2013 das Hygieneförderprogramm eingerichtet. Das Programm fördert Personaleinstellungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen. Nach einer ersten Verlängerung im Jahr 2016 wurde das Programm im letzten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. So sollen Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt werden. Krankenhaus schuhe vorschrift 52. Bei dieser Verlängerung wurde ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt. Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen stellt die ausreichende Desinfektion der Hände dar. Um die Akzeptanz dieser Maßnahme in Gesundheitseinrichtungen zu fördern, wurde im Januar 2008 die "Aktion Saubere Hände" des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e.